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Wir machen Ihre Webseite rechtssicher.
Website 360 beinhaltet standardmäßig sowohl ein Impressum als auch eine Datenschutzerklärung.
Laut Telemediengesetz (TMG) §5 ist jeder Betreiber eines geschäftsmäßigen Online-Dienstes dazu verpflichtet, ein Impressum auf der Webseite anzugeben. Ziel ist es, Besucher der Webseite darüber zu informieren, welche Firma hinter einer Webseite steckt. Selbst wenn keine Dienste gegen Entgeld angeboten werden ist ein Impressum empfehlenswert, um rechtlich gesehen im Falle einer Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbraucherzentralen auf der sicheren Seite zu sein. Ein Impressum sollte ständig für einen Besucher erreichbar sein, kann folglich z.B. im Fußbereich der Website 360 positioniert werden.
Das Datenschutzgesetz sowie das Telemediengesetz §13 geben vor, dass Besucher darüber informiert werden müssen, welche Daten gespeichert werden. Dies gilt insbesondere, wenn Tools und Funktionen von Google Analytics, Facebook und Twitter zum Einsatz kommen. Bestandteil der Website 360 ist eine allgemeine Datenschutzerklärung sowie Ergänzungen bezüglich der aufgeführten Tools und Funktionen. Auch sollte die Datenschutzerklärung über einen seperaten Link oder Menüpunkt für den Besucher der Webseite einfach erreichbar sein.